EU/Belarus – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Sanktionen

Beschluss (GASP) 2021/353 des Rates vom 25. Februar 2021 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus; ABl. L 68 vom 26. Februar 2021, S. 3.

Die bestehenden Sanktionen gegenüber Belarus werden um ein weiteres Jahr bis zum 28. Februar 2021 verlängert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021

Einführung der elektronischen Genehmigungserteilung zum 1. März 2021

Die Bekanntmachung über die Einführung der elektronischen Genehmigungserteilung im Bereich des Außenwirtschaftsrechts wurde veröffentlicht.

Mit der „Bekanntmachung über die Einführung der elektronischen Erteilung von Genehmigungen gemäß § 3 Absatz 2 der Außenwirtschaftsverordnung vom 19. Januar 2021“ (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 9. Februar 2021) hat das BAFA bekannt gegeben, dass ab 1. März 2021 Genehmigungen und Bescheide im Bereich des Außenwirtschaftsrechts grundsätzlich elektronisch erlassen werden.

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Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

Aktualisierte Fassung der VO (EU) 2017/2063

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela steht ab sofort zum Download bereit.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020

 

umfassenden Überblick über die Änderungen, die durch den Brexit im Bereich der Exportkotrolle

Einen umfassenden Überblick über die Änderungen, die durch den Brexit im Bereich der Exportkotrolle entstanden sind, bietet das BAFA in einem Brexit-Dossier.

Das Merkblatt „Brexit und Exportkontrolle“ gibt einen Überblick über die ab 1. Januar 2021 geltenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Vereinigten Königreich.

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Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

EU-Antifolter-Verordnung – Allgemeine Ausfuhrgenehmigung für VK

Änderungen gelten rückwirkend seit 1. Januar 2021

Delegierte Verordnung (EU) 2021/139 der Kommission vom 4. Dezember 2020 zur Änderung der Anhänge I und V der Verordnung (EU) 2019/125 des Rates über den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten, zur Berücksichtigung des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union ABl. L 43 vom 8. Februar 2021, S. 5.

Die Verordnung sieht eine Ausfuhrgenehmigung bei Erzeugnissen, die zur Hinrichtung von Menschen durch tödliche Injektion verwendet werden können, vor. Dazu zählen bestimmte Arzneimittel.

Für Drittländer, die die Todesstrafe abgeschafft und durch eine internationale Verpflichtung bekräftigt haben, gilt eine allgemeine Ausfuhrgenehmigung der Union. Ziel dieser allgemeinen Genehmigung ist es, Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu minimieren.

Das Vereinigte Königreich wird in diese Liste in Anhang V aufgenommen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020