Einführung der elektronischen Genehmigungserteilung zum 1. März 2021

Die Bekanntmachung über die Einführung der elektronischen Genehmigungserteilung im Bereich des Außenwirtschaftsrechts wurde veröffentlicht.

Mit der „Bekanntmachung über die Einführung der elektronischen Erteilung von Genehmigungen gemäß § 3 Absatz 2 der Außenwirtschaftsverordnung vom 19. Januar 2021“ (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 9. Februar 2021) hat das BAFA bekannt gegeben, dass ab 1. März 2021 Genehmigungen und Bescheide im Bereich des Außenwirtschaftsrechts grundsätzlich elektronisch erlassen werden.

thumbnail of afk_antragsarten_infoblatt_elektronische-genehmigungserteilung

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle