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EU/Belarus – Restriktive Maßnahmen
Verlängerung der Sanktionen
Beschluss (GASP) 2021/353 des Rates vom 25. Februar 2021 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus; ABl. L 68 vom 26. Februar 2021, S. 3.
Die bestehenden Sanktionen gegenüber Belarus werden um ein weiteres Jahr bis zum 28. Februar 2021 verlängert.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021