EU/Guinea – Restriktive Maßnahmen

Die EU verlängert die Sanktionen

Beschluss (GASP) 2023/2227 des Rates vom 23. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea; ABl. L vom 24. Oktober 2023 (2023/02227).

Die bestehenden restriktiven Maßnahmen gegenüber Guinea werden um ein weiteres Jahr bis zum 27. Oktober 2024 verlängert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

EU-Dual-Use-Verordnung – Aktualisierung der Güterliste

Die Europäische Kommission veröffentlicht den Entwurf für die Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung.

Die Europäische Kommission kündigte eine Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 an.

Der Entwurf kann im Register der Kommissionsdokumente abgerufen werden.

Die Pressemitteilung der Generaldirektion Handel vom 15. September 2023 enthält eine Übersicht über die geplanten Änderungen im Vergleich zur aktuellen Liste.

Entwurf

Pressemitteilung

 

Quelle: Europäische Kommission

Dual-Use – EU-Kommission veröffentlicht nationale Kontrolllisten

Am 20. Oktober 2023 veröffentlichte die EU-Kommission die nationalen Kontrolllisten Spaniens sowie der Niederlanden

EU-Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, zusätzliche beziehungsweise ergänzende nationale Rechtsvorschriften  zu erlassen. Dazu zählt die Erstellung nationaler Kontrolllisten.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

EU verlängert Sanktionen in Bezug auf chemische Waffen

Die Maßnahmen gelten bis 2026.

Pressmitteilung des Rats der Europäischen Union vom 9. Oktober 2023;

Beschluss (GASP) 2023/2129 des Rates vom 9. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen; ABl. L vom 10. Oktober 202.

Die restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union gegen den Einsatz und die Verbreitung chemischer Waffen werden bis zum 16. Oktober 2026 verlängert.

Die Sanktionen betreffen zurzeit 25 Personen sowie drei Organisationen. Es bestehen Einreiseverbote in die Europäische Union (EU). Zudem werden Vermögenswerte eingefroren und es ist verboten, den gelisteten Personen und Organisationen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023