Restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen,

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 881/2002

Download (öffnet in neuem Fenster) PDF | 2 MB | Datei ist nicht barrierefrei

Die Verordnung über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen, steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

EU/Burundi – Restriktive Maßnahmen

Die EU verlängert die Sanktionen.

Beschluss (GASP) 2022/2051 des Rates vom 23. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi; ABl. L vom 24. Oktober 2023 (2023/02228).

Die bestehenden restriktiven Maßnahmen gegenüber Burundi werden bis zum 31. Oktober 2024 verlängert. Es handelt sich hierbei um die Beibehaltung von Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen für bestimmte Personen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023.