Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Außenwirtschaft
Restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen,
Restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Hait
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma
EU/Burundi – Restriktive Maßnahmen
Die EU verlängert die Sanktionen.
Beschluss (GASP) 2022/2051 des Rates vom 23. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi; ABl. L vom 24. Oktober 2023 (2023/02228).
Die bestehenden restriktiven Maßnahmen gegenüber Burundi werden bis zum 31. Oktober 2024 verlängert. Es handelt sich hierbei um die Beibehaltung von Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen für bestimmte Personen.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023.






