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EU/Burundi – Restriktive Maßnahmen
Die EU verlängert die Sanktionen.
Beschluss (GASP) 2022/2051 des Rates vom 23. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi; ABl. L vom 24. Oktober 2023 (2023/02228).
Die bestehenden restriktiven Maßnahmen gegenüber Burundi werden bis zum 31. Oktober 2024 verlängert. Es handelt sich hierbei um die Beibehaltung von Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen für bestimmte Personen.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023.