EU verlängert Sanktionen in Bezug auf chemische Waffen

Die Maßnahmen gelten bis 2026.

Pressmitteilung des Rats der Europäischen Union vom 9. Oktober 2023;

Beschluss (GASP) 2023/2129 des Rates vom 9. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen; ABl. L vom 10. Oktober 202.

Die restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union gegen den Einsatz und die Verbreitung chemischer Waffen werden bis zum 16. Oktober 2026 verlängert.

Die Sanktionen betreffen zurzeit 25 Personen sowie drei Organisationen. Es bestehen Einreiseverbote in die Europäische Union (EU). Zudem werden Vermögenswerte eingefroren und es ist verboten, den gelisteten Personen und Organisationen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023