Antidumping – Glasfasern mit Ursprung in Ägypten und China

Ein weiteres türkisches Unternehmen wird befreit.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2169 (Antidumping); ABl. L vom 18. Oktober 2023;

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2158 (Antisubvention); ABl. L vom 18. OKtober 2023;

Bekanntmachung der Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung; ABl. C 236 vom 4. Juli 2023, S. 7.

Einfuhren von Fibroteks Dokuma Sanayi Ve Ticaret AS unterliegen mit Wirkung vom 19. Oktober 2023 weder den Antidumping- noch Ausgleichszöllen. Damit sind insgesamt vier türkische Hersteller von den Maßnahmen ausgenommen.

 

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