Terrorismusbekämpfung – 249. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002

Aktualisierung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1186 der Kommission vom 20. Juli 2016 zur 249. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL- (Da’esh-) und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen; ABl. L 196 vom 21.7.2016, S. 44.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt

EU/Kongo DR – Restriktive Maßnahmen

Änderungen bei den Ausnahmen vom Waffenembargo sowie bei den Kriterien für die Benennungen im Hinblick auf Reisebeschränkungen und das Einfrieren von Geldern

Verordnung (EU) 2016/1165 des Rates vom 18. Juli 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen; ABl. L 193 vom 19.7.2016, S. 15.

 

Beschluss (GASP) 2016/1173 des Rates vom 18. Juli 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo; ABl. L 193 vom 19.7.2016, S. 108.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt

Terrorismusbekämpfung – Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001

Aktualisierung der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, auf die die Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 Anwendung findet

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1127 des Rates vom 12. Juli 2016 zur Durchführung des Artikels 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2425; ABl. L 188 vom 13.7.2016, S. 1.
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Terrorismusbekämpfung – 248. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002

Aktualisierung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1113 der Kommission vom 8. Juli 2016 zur 248. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen; ABl. L 186 vom 9.7.2016, S. 9.

 

Hintergrund ist der Beschluss des Sanktionsausschusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 5. Juli 2016, eine natürliche Person in seiner Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu streichen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt

Russische Föderation – Transit für viele Erzeugnisse aus der Ukraine verboten

Mit Erlass vom 1. Juli hat der russische Präsident Putin nicht nur die bereits bestehenden Einschränkungen für den Transitverkehr ukrainischer Erzeugnisse nach Kasachstan auch auf Kirgisistan ausgeweitet. Gleichzeitig wurde ein komplettes Verbot für den Transitverkehr aller Waren, für die ein Zoll erhoben wird und für sanktionierte Erzeugnisse erlassen. Das Verbot gilt unabhängig vom Warenursprung. Maßgebend ist allein die Einfuhr vom Territorium der Ukraine.

 

Quelle: GTAI

Antidumping – Geschirr und andere Artikel aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der VR China

Umfirmierung von Unternehmen, die dem Antidumpingzollsatz für nicht in die Stichprobe einbezogene mitarbeitende Unternehmen unterliegen

 

Bekanntmachung zu den geltenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren in die Union von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China: Umfirmierung von Unternehmen, für die der Antidumpingzollsatz für nicht in die Stichprobe einbezogene mitarbeitende Unternehmen gilt; ABl. C 245 vom 6.7.2016, S. 11.

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EU/Russische Föderation – Restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine Verlängerung der Geltungsdauer

Die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen auf der Grundlage des Beschlusses 2014/512/GASP wird bis zum 31. Januar 2017 verlängert.

 

Beschluss (GASP) 2016/1071 des Rates vom 1. Juli 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ABl. L 178 vom 2.7.2016, S. 21.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt

Terrorismusbekämpfung – 247. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002

Aktualisierung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002

 

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1063 der Kommission vom 30. Juni 2016 zur 247. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen; ABl. L 177 vom 1.7.2016, S. 4.

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