EU/Russische Föderation – Restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine Verlängerung der Geltungsdauer

Die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen auf der Grundlage des Beschlusses 2014/512/GASP wird bis zum 31. Januar 2017 verlängert.

 

Beschluss (GASP) 2016/1071 des Rates vom 1. Juli 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ABl. L 178 vom 2.7.2016, S. 21.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt