EU/Moldau – Restriktive Maßnahmen

Sanktionen werden verlängert

Beschluss (GASP) 2017/1935 des Rates vom 23. Oktober 2017 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau; ABl. L 273 vom 24. Oktober 2017, S. 11.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

Aktualisierung der Anhänge der EG-Dual-use-Verordnung

Am 26. September 2017 hat die EU-Kommission die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vierbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck aktualisiert. Die Inkraftsetzung könnte Ende November erfolgen.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Außfuhrkontrolle (BAFA)

Restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 2017/1509 vom 16.Oktober 2017

Die aktualisierte Verordnung über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2017/1548

thumbnail of Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea 19.10.2017

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

EU/Korea DR – Restriktive Maßnahmen

Sanktionen werden ausgeweitet

Beschluss (GASP) 2017/1838 des Rates vom 10. Oktober 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea, ABl. L 261 vom 11. Oktober 2017, S. 17.

Die bereits bestehenden restriktiven Maßnahmen gegenüber Nordkorea werden angesichts der jüngsten Entwicklungen weiter verschärft. Die Ein- und Ausfuhr bestimmter Güter aus bzw. nach Nordkorea wird verboten. Der Verkauf von Flüssigerdgas an Nordkorea wird ebenso untersagt wie die die Einfuhr von Textilien aus Nordkorea. Zudem werden Beschränkungen eingeführt, die die Ausfuhr von raffinierten Erdölerzeugnissen und Rohöl betreffen. Des Weiteren wird die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen für nordkoreanische Staatsangehörige in einem EU-Mitgliedstaat untersagt. Die Änderungen basieren auf der Resolution 2375 (2017) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 11. September 2017.

 

Verordnung (EU) 2017/1836 des Rates vom 10. Oktober 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea, ABl. L 261 vom 11. Oktober 2017, S. 1

Mit der Verordnung wird der oben genannte Beschluss des Rates umgesetzt.

thumbnail of DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017 1834

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

Terrorismusbekämpfung – 279. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002

Aktualisierung der Liste der von restriktiven Maßnahmen betroffenen Personen, Gruppen und Organisationen betreffend ISIL- und Al-Qaida-Organisationen

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1834 der Kommission vom 9. Oktober 2017 zur 279. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL- (Da’esh-) und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen; ABl. L 260 vom 10. Oktober 2017, S. 3.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen,

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 269/2014

Die aktualisierte Verordnung über restriktive Maßnahmen von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, steht zum Download bereit.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 36/2012

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien steht in aktualisierter Fassung zum Download  bereit.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 269/2014 – Ukraine

Die aktualisierte Verordnung über restriktive Maßnahmen von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017