Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) jetzt auch in Slowenien, Bulgarien und Österreich

Mit Wirkung zum 21. Juli 2025 für Slowenien und Bulgarien sowie ab dem 28. Juli 2025 für Österreich ist die Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (Centralised Clearance for Export, CCE) nun in weiteren EU-Mitgliedstaaten aktiv. Unternehmen können ab sofort Ausfuhranmeldungen zentral in einem bewilligenden Mitgliedstaat (z. B. Deutschland) einreichen, während die physische Gestellung der Ware in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt.

Die Teilnahme dieser drei Länder markiert einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur vollständig digitalisierten, unionsweiten Zollabwicklung.

Was ist das CCE-Verfahren?

Das Combined Customs Enforcement (CCE) ist kein einzelnes Zollverfahren, sondern ein integriertes Vollzugskonzept der EU, das unter dem Dach des Unionszollkodex (UZK) verschiedene Kontroll-, Sicherheits- und Vereinfachungsmaßnahmen bündelt. Im Fokus steht die Vereinheitlichung und Digitalisierung der Exportprozesse in der EU – auch mit Blick auf Sanktionen, Dual-Use-Kontrollen und Risikomanagement.

Wichtige Erweiterung im Juli 2025:

  • Seit 21.07.2025: Slowenien und Bulgarien nehmen am elektronischen Nachrichtenaustausch teil

  • Ab 28.07.2025: Auch Österreich ist voll integrierter CCE-Partner (vgl. ATLAS-Info 0820/25)

Diese Ausweitung verbessert die Planungssicherheit und eröffnet Unternehmen neue Optionen für zentrale Steuerung ihrer Ausfuhrprozesse

Quelle: Zoll

Restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran

Aktualisierte Fassung der VO (EU) 2023/1529

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran steht zum Download bereit.

Aktualisierte Fassung der VO (EU) 2023/1529

Quelle: Zoll.de

Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 833/2014

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, steht zum Download bereit.

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 833/2014

Quelle: Zoll.de

ATLAS-Einfuhr: Anpassung der Bescheinigungsbereiche der Unterlagencodierungen C644, Y797, Y798 und Y799

ATLAS-Teilnehmerinformation 0800/25

Die neue ATLAS-Teilnehmerinformation enthält Informationen zu ATLAS-Einfuhr: Anpassung der Bescheinigungsbereiche der Unterlagencodierungen C644, Y797, Y798 und Y799; ATLAS-Versand (E_DEP_DAT): Anmeldung von ODS-Codierungen durch zugelassene Versender.

ATLAS-Teilnehmerinformation 0800/25

Quelle: Zoll.de

Hinweisblatt zu den Codierungen für Unterlagen und Erklärungen für Verbote und Beschränkungen im IT-Verfahren ATLAS

Das Hinweisblatt zu den Codierungen für Unterlagen und Erklärungen für Verbote und Beschränkungen im IT-Verfahren ATLAS steht aktualisiert zum Download zur Verfügung.

Hinweisblatt zu den Codierungen für Unterlagen und Erklärungen für Verbote und Beschränkungen im IT-Verfahren ATLAS

Quelle: Zoll.de