Warenverkehr mit Ghana

Mitteilung über die Anwendung eines Systems zur Registrierung ghanaischer Ausführer für die Zwecke der Ausfertigung von Ursprungserklärungen für Ausfuhren aus Ghana in die Europäische Union.

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 11. Oktober 2023 im Amtsblatt C/2023/173 eine weitere Mitteilung über die Anwendung eines Systems zur Registrierung ghanaischer Ausführer für die Zwecke der Ausfertigung von Ursprungserklärungen für Ausfuhren aus Ghana in die Europäische Union im Rahmen des Interim-WPA EU-Ghana.

In Ergänzung der Mitteilung 2023/C 245/06 vom 12. Juli 2023 hat Ghana der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass Ausführer aus Ghana, die Ursprungserklärungen ausfertigen dürfen, eine Registrierungsnummer über das Integrierte Zollverwaltungssystem (ICUMS) der ghanaischen Steuerbehörde erhalten, um den im Interim-WPA vorgesehenen präferenziellen Zugang in Anspruch nehmen zu können.

 

Quelle: Zoll.de

Bereitstellung der Internetanmeldungen für Post- und Kuriersendungen (IPK) für die Fachanwendung ATLAS IMPOST

Seit dem 19. September 2023 steht eine weitere Möglichkeit der Zollanmeldung, die Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) zur Verfügung.

Mit dieser internetbasierten Fachanwendung können Post- und Kuriersendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro sowie private Geschenksendungen aus Drittstaaten mit einem Sachwert bis 45 Euro angemeldet werden. Die IPK wird für private Sendungsempfänger sowie für Unternehmen zur Verfügung gestellt, welche nicht ATLAS-Teilnehmer sind. Die IPK wird online über das Zoll-Portal angeboten und ist dort nach erfolgter Registrierung bzw. Anmeldung für Privatpersonen und Unternehmen unter der Dienstleistung “Grenzüberschreitender Warenverkehr” zugänglich. Dazu ist eine Registrierung im Zoll-Portal notwendig, die zunächst mit ELSTER-Zertifikat oder elektronischem Personalausweis erfolgen muss.

Zoll-Portal: Dienstleistung “Grenzüberschreitender Warenverkehr” [Anmeldung notwendig]

Für ATLAS-Teilnehmer steht weiterhin der Zollanmeldungstyp APK (Anmeldungen von Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) zur Verfügung.

Quelle: Zoll.de