ATLAS – Ausfuhr (AES): Unionsansässigkeit von Beteiligten

ATLAS-Teilnehmerinformation 0533/23

Der Anmelder und ggf. sein Zollvertreter sowie der zollrechtliche Ausführer müssen grundsätzlich in der Union ansässig sein.

Die Unionsansässigkeit ist gegeben, wenn die Person seinen eingetragenen Sitz oder gewöhnlichen Wohnsitz, seinen Hauptsitz oder seine ständige Niederlassung im Zollgebiet der Union hat (Artikel 5 Nr. 31 UZK)

Quelle: Zoll.de

Warenverkehr mit Ghana

Mitteilung über die Anwendung eines Systems zur Registrierung ghanaischer Ausführer für die Zwecke der Ausfertigung von Ursprungserklärungen für Ausfuhren aus Ghana in die Europäische Union.

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 11. Oktober 2023 im Amtsblatt C/2023/173 eine weitere Mitteilung über die Anwendung eines Systems zur Registrierung ghanaischer Ausführer für die Zwecke der Ausfertigung von Ursprungserklärungen für Ausfuhren aus Ghana in die Europäische Union im Rahmen des Interim-WPA EU-Ghana.

In Ergänzung der Mitteilung 2023/C 245/06 vom 12. Juli 2023 hat Ghana der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass Ausführer aus Ghana, die Ursprungserklärungen ausfertigen dürfen, eine Registrierungsnummer über das Integrierte Zollverwaltungssystem (ICUMS) der ghanaischen Steuerbehörde erhalten, um den im Interim-WPA vorgesehenen präferenziellen Zugang in Anspruch nehmen zu können.

 

Quelle: Zoll.de