ATLAS-Ausfuhr: Bescheinigungstextänderung der Codierung Y691 in Bezug auf Russland (Ausnahme gemäß Artikel 4 Abs. 2a und Abs. 2aa Verordnung (EU) Nr. 833/2014)

ATLAS-Teilnehmerinformation 0829/25

Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) veröffentlicht bezüglich der Codierung Y691 nachstehende Bescheinigungstextänderung:

Y691: „Ausnahme gemäß Artikel 4 Abs. 2a bzw. 2aa vom Verbot nach Artikel 4 Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 für in der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU aufgeführte Güter“ Hinweis: Der Ausnahmetatbestand nach Artikel 4 Abs. 2aa VO (EU) Nr. 833/2014 wurde ergänzend in den Bescheinigungstext aufgenommen.

Quelle: Zoll.de

Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) jetzt auch in Slowenien, Bulgarien und Österreich

Mit Wirkung zum 21. Juli 2025 für Slowenien und Bulgarien sowie ab dem 28. Juli 2025 für Österreich ist die Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (Centralised Clearance for Export, CCE) nun in weiteren EU-Mitgliedstaaten aktiv. Unternehmen können ab sofort Ausfuhranmeldungen zentral in einem bewilligenden Mitgliedstaat (z. B. Deutschland) einreichen, während die physische Gestellung der Ware in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt.

Die Teilnahme dieser drei Länder markiert einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur vollständig digitalisierten, unionsweiten Zollabwicklung.

Was ist das CCE-Verfahren?

Das Combined Customs Enforcement (CCE) ist kein einzelnes Zollverfahren, sondern ein integriertes Vollzugskonzept der EU, das unter dem Dach des Unionszollkodex (UZK) verschiedene Kontroll-, Sicherheits- und Vereinfachungsmaßnahmen bündelt. Im Fokus steht die Vereinheitlichung und Digitalisierung der Exportprozesse in der EU – auch mit Blick auf Sanktionen, Dual-Use-Kontrollen und Risikomanagement.

Wichtige Erweiterung im Juli 2025:

  • Seit 21.07.2025: Slowenien und Bulgarien nehmen am elektronischen Nachrichtenaustausch teil

  • Ab 28.07.2025: Auch Österreich ist voll integrierter CCE-Partner (vgl. ATLAS-Info 0820/25)

Diese Ausweitung verbessert die Planungssicherheit und eröffnet Unternehmen neue Optionen für zentrale Steuerung ihrer Ausfuhrprozesse

Quelle: Zoll

Restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran

Aktualisierte Fassung der VO (EU) 2023/1529

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran steht zum Download bereit.

Aktualisierte Fassung der VO (EU) 2023/1529

Quelle: Zoll.de

Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 833/2014

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, steht zum Download bereit.

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 833/2014

Quelle: Zoll.de