Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA-Entscheidung)
ANTRAG AUF ENTSCHEIDUNG Neues Formular (gültig ab 1. Oktober 2017; 0307) ÜBER EINE VERBINDLICHE ZOLLTARIFAUSKUNFT (vZTA)
Um eine vZTA-Entscheidung (vZTA) zu erhalten, muss diese zunächst durch den Antragsteller schriftlich beantragt werden. Hierfür ist ein EU-einheitliches Formular zu benutzen.
Der Antrag ist zusammen mit umfangreichen Ausfüllhinweisen erhältlich:
- als Download im Internet “Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft” (deutschsprachige Version; Formular 0307)
- Antrag in anderen EU-Sprachen (Binding Tarif Information – BTI-Form
Quelle:Zoll.de