Autonome Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren

Neue und erhöhte Zollkontingente auf bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren ab Juli 2017

Verordnung (EU) 2017/1133 des Rates vom 20. Juni 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1388/2013 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren; ABl. L 164 vom 27.6.2017, S. 1.

Mit Wirkung vom 1. Juli 2017 werden für sieben neue Waren Zollkontingente zum Nullsatz eröffnet. Für fünf weitere Waren wird die Zollkontingentsmenge erhöht. Zudem gibt es für eine weitere Ware eine Änderung hinsichtlich der Höhe und des Enddatums des Zollkontingents.

autonome Zollkontigente:

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt