EU/Iran – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen

  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/1124 des Rates vom 23. Juni 2017 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran, ABl. L. 163 vom 24. Juni 2017, S. 4.

  • Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/1127 des Rates vom 23. Juni 2017 zur Durchführung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran, Abl. L 163 vom 24. Juni 2017, S. 16.

    Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 sowie Anhang I des Beschlusses 2010/413/GASP werden mit Wirkung zum 25.6.2017 geändert; die zur Identifizierung dienenden Angaben zu 23 Personen und 14 Einrichtungen werden aktualisiert.  Die Anhänge betreffen Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern beteiligt sind. Hintergrund ist ein Beschluss der Vereinten Nationen

 

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt