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ATLAS Versand (E_DEP_DAT) Anmeldung von Verschlusskennzeichen
ATLAS 0788/25
Anmeldung von Verschlusskennzeichen
Mit der ATLAS-Info 0779/25 wurden unter der Überschrift „Versand (E_DEP_DAT): Anmeldung von Verschlusskennzeichen“ Änderungen dargestellt, die ab dem Wartungsfenster 06 (17.05.2025) im Zusammenhang mit der Anmeldung und Verwendung von Verschlusskennzeichen gelten. Aufgrund von Tickets und Nachfragen von Teilnehmern hat sich herausgestellt, dass die Ausführungen in der ATLAS-Info 0779/25 nicht ganz korrekt waren.
Mit dieser ATLAS-Info werden die Ausführungen in der ATLAS-Info 0779/25 berichtigt und Folgendes wird klargestellt:
Fälle, in denen Waren von verschiedenen Versandvorgängen in einem Container befördert werden sollen, der mit einem Verschluss verschlossen wird, sind weiterhin (auch nach dem Wartungsfenster 06) zulässig. Daher ist es auch weiterhin zulässig, dass dasselbe Verschlusskennzeichen in mehreren verschiedenen Versandanmeldungen angemeldet wird.
Die Ausführungen in der ATLAS-Info 0779/25 unter der Überschrift „Versand (E_DEP_DAT): Anmeldung von Verschlusskennzeichen“ gelten nicht mehr. Stattdessen gelten die nachfolgenden Ausführungen:
Seit dem Ende der NCTS-weiten Übergangsphase von NCTS-Phase 4 auf NCTS-Phase 5 am 21.01.2025 sind Versandvorgänge aufgefallen, in denen innerhalb eines Versandvorgangs mehrere Verschlüsse mit identischer Kennzeichnung verwendet und angemeldet wurden. Beispielsweise waren innerhalb eines Versandvorgangs mehrere Transportausrüstungen vorhanden, die alle dasselbe Verschlusskennzeichen aufwiesen.
Erläuterung des Begriffs „Transportausrüstung“:
Eine Transportausrüstung ist eine Ladungseinheit, auf der eine oder mehrere Warensendungen (samt deren Warenpositionen) verladen wurden. Beispiele hierfür wären ein Container, eine Wechselbrücke oder ein Sattelauflieger. Eine Ladungseinheit kann Verschlüsse aufweisen, diese können dann explizit der entsprechenden Ladungseinheit zugeordnet werden (vgl. auch ATLAS – Info 0685/24 -> Erläuterung der Felder Beförderungsausrüstung [19 07] und Verschluss [19 10]).
In einer Versandanmeldung können grundsätzlich bis zu 9999 Transportausrüstungen angemeldet werden.
Mit dieser ATLAS-Info wird einmal auf folgende Punkte hingewiesen:
1.
Jeder für die Verwendung im Versandverfahren zugelassene Verschluss muss zwingend ein individuelles, einmaliges Verschlusskennzeichen aufweisen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Verschluss von den deutschen Zollbehörden oder von Inhabern von Bewilligungen für die Verwendung besonderer Verschlüsse verwendet wird. Das bedeutet, dass es im Versandverfahren nicht mehrere Verschlüsse geben kann, die dasselbe Verschlusskennzeichen aufweisen. Davon ausgehend kann – außer durch Eingabefehler – nie der praktische Fall eintreten, dass innerhalb eines Versandvorgangs mehrere Verschlüsse dasselbe Verschlusskennzeichen aufweisen. Somit darf innerhalb einer Versandanmeldung ein Verschlusskennzeichen immer nur einmalig verwendet und angemeldet werden.
Es ist demnach auch unzulässig, dass ein Versandvorgang mehrere Transportausrüstungen aufweist, in denen dasselbe Verschlusskennzeichen angemeldet wurde.
Ebenfalls ist es unzulässig, dass eine Transportausrüstung mehrmals dasselbe Verschlusskennzeichen beinhaltet.
2.
Bei Verwendung mehrerer Verschlüsse durch einen Zugelassenen Versender sind die jeweiligen Kennzeichen dieser lückenlos fortlaufend pro verschlossener Transportausrüstung anzubringen und anzumelden (vgl. auch ATLAS – Info 0685/24 -> Erläuterung der Felder Beförderungsausrüstung [19 07] und Verschluss [19 10]).
Die Vorgabe, dass innerhalb einer Versandanmeldung ein Verschlusskennzeichen immer nur einmalig verwendet und angemeldet werden darf, wurde im Rahmen des EDI-IHB 10.1.15 durch eine technische Prüfung abgebildet.
In den ATLAS-Versand-Fachanwendungen wird ab dem Wartungsfenster 06 (17.05.2025) technisch geprüft, ob diese Vorgabe bei Erstellung einer Versandanmeldung eingehalten wird.
Eine Versandanmeldung, die mehrere Verschlüsse mit identischer Kennzeichnung aufweist, wird daher ab dem Wartungsfenster 06 von ATLAS systemseitig abgewiesen.
Quelle: Zoll.de






