Antidumping – Waren aus Gusseisen

Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren betrifft Einfuhren mit Ursprung in Indien und der Türkei.

Durchführungsverordnung (EU) 2025/924 der Kommission vom 19. Mai 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von bestimmten Waren aus Gusseisen mit Ursprung in Indien und der Türkei; ABl. L vom 20. Mai 2025.

Waren können maschinell bearbeitet, beschichtet, überzogen und/oder mit anderen Werkstoffen gefüllt werden, beispielsweise mit Beton, Pflastersteinen oder Platten.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7325 10 00 und ex 7325 99 10 (TARIC-Codes 7325 10 00 31 und 7325 99 10 60).

 

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