Antidumping – Thermopapier mit Ursprung in Südkorea

Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1524 der Kommission vom 19. Oktober 2020 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von bestimmtem schwergewichtigen Thermopapier mit Ursprung in der Republik Korea; ABl. L 346 vom 20. Oktober 2020, S. 19.

Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 21. Oktober 2020 endgültige Antidumpingmaßnahmen betreffend Thermopapier mit Ursprung in Südkorea ein.

Bei der betroffenen Waren handelt es sich um schwergewichtiges Thermopapier, definiert als Thermopapier mit einem Gewicht von mehr als 65 g/m2, das in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr verkauft wird, mit einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser von 40 cm oder mehr (Jumbo-Rollen), mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten, mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung (d. h. einer Mischung aus Pigmenten und einem Entwickler, die bei Anwendung von Wärme reagiert und eine Abbildung erzeugt) auf einer oder beiden Seiten, mit oder ohne Deckschicht, mit Ursprung in der Republik Südkorea.

Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Codes eingereiht: ex 4809 90 00, ex 4811 59 00 und ex 4811 90 00.

Der endgültige Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, beträgt 15,8 Prozent.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.