Antidumping – Windkrafttürme mit Ursprung in China

Einleitung einer Antidumpinguntersuchung

Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Windkrafttürmen aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 351 vom 21. Oktober 2020, S. 8.

Gegenstand der Untersuchung sind gewerbliche Windkrafttürme, auch konisch, und Abschnitte derselben, auch zusammengesetzt, auch mit eingelassenen Turmfundamenten, auch mit Maschinenhaus oder Rotorblättern verbunden, die dazu bestimmt sind, das Maschinenhaus und die Rotorblätter zur Verwendung in Windkraftanlagen mit einer Stromerzeugungskapazität (entweder in Onshore- oder Offshore-Anwendungen) von 1,00 Megawatt (MW) oder mehr zu tragen, und eine Höhe von mindestens 50 Metern, gemessen vom Fuß des Turms bis zum Boden des Maschinenhauses (d. h. bis zu dem Punkt, wo die Spitze des Turms und das Maschinenhaus verbunden sind), aufweisen, wenn sie vollständig zusammengesetzt sind, mit Ursprung in China.

Die Ware wird derzeit unter folgende KN-Codes eingereiht: KN-Codes ex 7308 20 00, ex 7308 90 98 und ex 8502 31 00.

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