Antidumping – Natriumcyclamat mit Ursprung in China/Indonesien

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 344 vom 16. Oktober 2020, S. 17.

Auf Einfuhren von Natriumcyclamat mit Ursprung in China und Indonesien bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2016/1160  sowie Durchführungsverordnung (EU) 2016/1159 eingeführt wurden.

Diese Maßnahmen treten am 17. Juli 2021 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

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