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Antidumping – Natriumcyclamat mit Ursprung in China/Indonesien
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 344 vom 16. Oktober 2020, S. 17.
Auf Einfuhren von Natriumcyclamat mit Ursprung in China und Indonesien bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2016/1160 sowie Durchführungsverordnung (EU) 2016/1159 eingeführt wurden.
Diese Maßnahmen treten am 17. Juli 2021 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.