Antidumping – Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke, mit Gewinde aus verformbaren Gusseisen mit Ursprung in der VR China und Thailand

Einstellung der Interimsüberprüfung

Durchführungsbeschluss (EU) 2018/52 der Kommission vom 11. Januar 2018 zur Einstellung der teilweisen Interimsüberprüfung betreffend die Einfuhren von bestimmten gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus verformbarem Gusseisen mit Ursprung in der Volksrepublik China und Thailand; ABl. L 7 vom 12. Januar 2018, S. 39.

Die im Mai 2017 eingeleitete teilweise Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von bestimmten gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlusstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus verformbarem Gusseisen mit Ursprung in der Volksrepublik China und in Thailand wird eingestellt. Die geltende Antidumpingmaßnahme bleibt somit unverändert bestehen (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 430/2013 des Rates; ABl. L 129 vom 14. Mai 2013, S. 1).

Die betroffene Ware wird derzeit unter dem KN-Code ex 7307 19 10 (TARIC-Code 7317 19 10 10) eingereiht.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017