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Antisubvention – Draht aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antisubventionsmaßnahmen (2018/C 14/08); ABl. C 14 vom 16. Januar 2017, S. 10.
Die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 861/2013 des Rates eingeführte Antisubventionsmaßnahme auf die Einfuhren von bestimmtem Draht aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien (ABl. L 240 vom 7. September 2013, S. 1) tritt am 8. September 2018 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017