Antidumping – Keramikfliesen mit Ursprung in der VR China

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1687 der Kommission vom 8. Oktober 2019 zur Änderung von Anhang 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2179 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Keramikfliesen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 258 vom 9. Oktober 2019, S. 18.

Damit wird das Unternehmen Zhuhai Xuri Ceramics Co., Ltd in die Liste der mitarbeitenden chinesischen Unternehmen aufgenommen, die nicht in die Stichprobe einbezogen wurden oder denen keine individuelle Behandlung gewährt wurde. Der für diese Unternehmen anzuwendende Antidumpingzollsatz beträgt 30,6 Prozent. Der Zollsatz für alle übrigen Unternehmen beträgt 69,7 Prozent.

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