EU/Libyen – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Sanktionen

Beschluss (GASP) 2019/1663 des Rates vom 1. Oktober 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen; ABl. L 252 vom 2. Oktober 2019, S. 36.

Die bestehenden restriktiven Maßnahmen gegenüber drei Personen werden um ein halbes Jahr, bis zum 2. April 2020, verlängert.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.