Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Antidumping – Keramik mit Ursprung in China
Reduzierter Antidumpingzollsatz für zwei neue ausführende Hersteller
Durchführungsverordnungen (EU) 2020/881 sowie (EU) 2020/882; ABl. L 203 vom 26. Juni 2020, S. 65ff.
Auf Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- und Küchengebrauch mit Ursprung in China bestehen seit 2013 Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/1198 verlängert wurden.
Mit Wirkung vom 27. Juni 2020 werden folgende chinesische Unternehmen als neue ausführende Hersteller anerkannt und in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1198 aufgenommen:
- Huatai Ceramics Industry Limited, Hunan, China und Kerun Ceramics Manufactory Ltd.
- Hunan Huazhi Ceramic Co., Ltd
Damit werden die beiden Unternehmen in die Liste der mitarbeitenden chinesischen Unternehmen aufgenommen, die nicht in die Stichprobe einbezogen wurden. Der für diese Unternehmen anzuwendende Antidumpingzollsatz beträgt 17,9 Prozent. Der Zollsatz für alle übrigen Unternehmen beträgt 36,1 Prozent.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.






