Kombinierte Nomenklatur – Änderungen der Erläuterungen

Die Änderungen betreffen die HS-Position 9505 Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union; ABl. C 221 vom 6. Juli 2020, S. 4.

Folgende Absätze werden neu eingefügt:

„Hierher gehören auch transparente, mit batteriebetriebenen LED-Lichterketten kombinierte/dekorierte Ballons aus Kunststoff. Nach dem Befüllen des Ballons mit Luft wird das Ende verknotet. Zusätzlich können dekorative Elemente (wie Federn, Konfetti usw.) in den Ballon gefüllt oder an der Außenseite angebracht werden (z. B. Bänder). Die Ballons können mit einem Haltegriff versehen werden, der am unteren Ende angebracht wird, um sie in der Hand zu halten, oder es kann eine mit einem Gewicht verbundene Schnur daran befestigt werden, um die Ballons als Raumdekoration zu verwenden. Die Ballons sind aus widerstandsfähigerem Material als einfache Ballons hergestellt und eignen sich somit für den mehrfachen Gebrauch. Sie dienen als Unterhaltungs- oder als Dekorationsartikel für den Innenbereich für verschiedene Anlässe wie Hochzeiten, Geburtstage, öffentliche oder private Veranstaltungen.

Einfache mit LED ausgestattete Ballons, die nur kurze Zeit, z. B. 24 Stunden, halten, mit einer Aufschrift zur Kennzeichnung des Anlasses, wie z. B. „Frohe Weihnachten“, gehören auch weiterhin hierher. Einfache mit LED ausgestattete Ballons, die nur kurze Zeit halten, aber keine Aufschrift haben, sind dagegen ausgenommen (Einreihung als „anderes Spielzeug“ in die Position 9503).“

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