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Antidumping – Ferrosilicium mit Ursprung in China und Russland
Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls
Durchführungsverordnung (EU) 2020/909 der Kommission vom 30. Juni 2020 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Ferrosilicium mit Ursprung in Russland und in der Volksrepublik China nach einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036; ABl. L 208 vom 1. Juli 2020, S. 2.
Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 2. Juli 2020 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Ferrosilicium mit Ursprung in China und Russland ein.
Die betroffene Ware wird derzeit unter folgenden KN-Codes eingereiht: 7202 21 00, 7202 29 10 und 7202 29 90
Es gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
Land | Unternehmen | Endgültiger Zoll | TARIC Zusatzcode |
---|---|---|---|
Volksrepublik China | Erdos Xijin Kuangye Co. Ltd, Qipanjing Industry Park | 15,6 % | A829 |
Lanzhou Good Land Ferroalloy Factory Co., Ltd, Xicha Villa | 29,0 % | A830 | |
Alle übrigen Unternehmen | 31,2 % | A999 | |
Russische Föderation | Bratsk Ferroalloy Plant, Bratsk | 17,8 % | A835 |
Alle übrigen Unternehmen | 22,7 % | A999 |
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.