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Antidumping – Kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Taiwan
Einstellung der Wiederaufnahme der Antidumpinguntersuchung ohne Änderung der geltenden Maßnahmen
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt
Die EU-Kommission hat die am 11. August 2016 eingeleitete Wiederaufnahme der Antidumpinguntersuchung wegen Absorption (Einleitungsbekanntmachung – ABl. C 291 vom 11.8.2016, S. 7) betreffend die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Taiwan ohne Änderung der geltenden Antidumpingmaßnahmen mit Wirkung vom 12.4.2017 eingestellt.
Entsprechend der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1429 der Kommission (ABl. L 224 vom 27.8.2015, S. 10) gilt damit weiterhin auf die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Taiwan ein endgültiger Antidumpingzoll in Höhe von 6,8%, mit Ausnahme eines ausführenden taiwanesischen Herstellers, für den ein Zollsatz von Null gilt.
Die Untersuchung wegen mutmaßlicher Absorption war seinerzeit auf Antrag der European Steel Association (Eurofer) im Namen von Herstellern eingereicht worden, auf die mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion bestimmter kaltgewalzter Flachstahlerzeugnisse entfallen.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt