Antidumping – Geschirr und andere Artikel aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der VR China

Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung

Die EU-Kommission hat auf Antrag von Kyocera, einem ausführenden Hersteller in der Volksrepublik China, eine teilweise Interimsüberprüfung der derzeit auf die Einfuhr von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- und Küchengebrauch mit Ursprung in der VR China geltenden Antidumpingmaßnahmen eingeleitet. Die teilweise Interimsüberprüfung beschränkt sich auf die Untersuchung der Warendefinition und hier auf die Frage, ob bestimmte, in Abschnitt 4 aufgeführte Warentypen unter die Antidumpingmaßnahmen fallen, die für Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung im betroffenen Land gelten.

 

Bei den derzeit geltenden Maßnahmen handelt es sich um einen endgültigen Antidumpingzoll, der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 412/2013 des Rates (ABl. L 131 vom 15.5.2013, S. 1) eingeführt wurde.

 

Die Überprüfung betrifft Geschirr und andere Artikel aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch — ausgenommen Messer aus Keramik, Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Schäler aus Keramik, Messerschärfer aus Keramik und Pizzasteine aus Cordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art — mit Ursprung in der VR China. Die betroffenen Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex 6911 10 00, ex 6912 00 21, ex 6912 00 23, ex 6912 00 25 und ex 6912 00 29 (TARIC-Codes 6911 10 00 90, 6912 00 21 11, 6912 00 21 91, 6912 00 23 10, 6912 00 25 10 und 6912 00 29 10) eingereiht.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt