Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Antidumping – Bestimmte nahtlose Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der VR China
Einstellung der Untersuchung
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/928 der Kommission vom 28. Juni 2018 über die Einstellung der Wiederaufnahme der Untersuchung betreffend die Urteile in den verbundenen Rechtssachen C-186/14 P und C-193/14 P in Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 926/2009 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2272 der Kommission zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates; ABl. L 164 vom 29. Juni 2018, S. 51.
Die Europäische Kommission gibt bekannt, dass die wieder aufgenommene Antidumpinguntersuchung betreffend Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der VR China eingestellt wird. Die geltenden Antidumpingmaßnahmen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 20165/2272 eingeführt wurden, werden somit unverändert beibehalten.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018