Alkoholsteuerreform 2018 – Aktualisierten Rohstoffliste

Zugelassene Rohstoffe und amtliche Ausbeutesätze

Mit dem vollständigen Inkrafttreten von Alkoholsteuergesetz und Alkoholsteuerverordnung ist seit dem 1. Januar 2018 das bisher weitgehend auf den süddeutschen Raum beschränkte Abfindungsbrennen bundesweit möglich. Hierbei wird für Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer der gewonnene Alkohol pauschal aus der Menge der Rohstoffe, die zur Alkoholgewinnung eingesetzt werden dürfen, und aus einem festgelegten amtlichen Ausbeutesatz ermittelt.

Nach § 24 Alkoholsteuerverordnung ist eine Übersicht der nach § 9 Abs. 3 und § 11 Abs. 3 Alkoholsteuergesetz zugelassenen Rohstoffe und der festgelegten amtlichen Ausbeutesätze (Rohstoffliste) zu veröffentlichen.

Die Rohstoffliste ist für alle Brennverfahren in Abfindungsbrennereien maßgeblich. Es ist jeweils die zum beantragten Zeitpunkt des Brennverfahrens gültige Rohstoffliste anzuwenden.

thumbnail of Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen 01.07.2018

Quelle: Zoll.de