Antidumping – Bestimmte Folien aus Aluminium mit Ursprung in der VR China

Einleitung einer Untersuchung hinsichtlich der mutmaßlichen Umgehung bestehender Maßnahmen durch Einfuhr geringfügig veränderter Aluminiumfolien

Die EU-Kommission hat mit Wirkung vom 2.6.2016 eine Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob mit den Einfuhren in die Union von

 

Folien aus Aluminium mit einer Dicke von wenigstens 0,007 mm und weniger als 0,008 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, in Rollen, mit einem Stückgewicht von mehr als 10 kg, unabhängig von der Breite, weichgeglüht oder nicht, oder

 

Folien aus Aluminium mit einer Dicke von wenigstens 0,008 mm und weniger als 0,018 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, in Rollen, mit einem Stückgewicht von mehr als 10 kg, mit einer Breite über 650 mm, weichgeglüht oder nicht, oder

 

Folien aus Aluminium mit einer Dicke über 0,018 mm und weniger als 0,021 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, in Rollen, mit einem Stückgewicht von mehr als 10 kg, unabhängig von der Breite, weichgeglüht oder nicht, oder

 

Folien aus Aluminium mit einer Dicke von wenigstens 0,021 mm und höchstens 0,045 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, in Rollen, mit einem Stückgewicht von mehr als 10 kg, unabhängig von der Breite, weichgeglüht oder nicht, bei mindestens zwei Schichten,

 

mit Ursprung in der Volksrepublik China, die Maßnahmen umgangen werden, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2384 (ABl. L 332 vom 18.12.2015, S. 63) eingeführt wurden.

 

Die von der Untersuchung betroffenen Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex 7607 11 19 (TARIC-Codes 7607 11 19 30, 7607 11 19 40 und 7607 11 19 50) und ex 7607 11 90 (TARIC-Codes 7607 11 90 45 und 7607 11 90 80) eingereiht.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt.