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EU-EFTA – Anpassung des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren an den Unionszollkodex
Beschluss Nr. 1/2016 des Gemischten Ausschusses EU-EFTA „gemeinsames Versandverfahren“ vom 28. April 2016 zur Änderung des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren [2016/858]; ABl. L 142 vom 31.5.2016, S. 25.
Der mit dem Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzte Gemischte Ausschuss hat beschlossen, das gemeinsame Versandverfahren so weit wie möglich an das Unionsversandverfahren anzupassen, das in der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1) und in ihren Delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten, die seit 1.5.2016 Anwendung finden, festgelegt ist. Zu diesem Zweck sind sowohl inhaltliche als auch terminologische Änderungen des Übereinkommens und seiner Anlagen unerlässlich.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt.