Antidumping/Antisubvention – Fotovoltaikmodule aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in der VR China

Außerkrafttreten der Maßnahmen

Bekanntmachung des Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 310 vom 3.9.2018, S. 4

Bekanntmachung des Außerkrafttretens bestimmter Antisubventionsmaßnahmen; ABl. C 310 vom 3.9.2018, S. 5

Nach der Veröffentlichung von Bekanntmachungen über das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen hinsichtlich der Einfuhr von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China (Antidumpingmaßnahme – Durchführungsverordnung (EU) 2017/367 der Kommission (ABl. L 56 vom 3.3.2017, S. 131); Antisubventionsmaßnahme – Durchführungsverordnung (EU) 2017/366 der Kommission  ist kein Antrag auf Überprüfung bei der Europäischen Kommission eingegangen.

Die Maßnahme tritt deshalb am 3.9.2018 (Mitternacht) außer Kraft.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018