Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen mit der Libanesischen Republik

Inkrafttreten der Protokolle zum Assoziationsabkommen im Zusammenhang mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien sowie Kroatien zur EU

Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls zum Europa-Mittelmeer- Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union; ABl. L 221 vom 31. August 2018, S. 1.

Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls zum Europa-Mittelmeer- Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union; ABl. L 221 vom 31. August 2018, S. 1

Die beiden Protokolle zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik aus Anlass des Beitritts von Bulgarien und Rumänien sowie Kroatien zur Europäischen Union sind am 1. August 2018 in Kraft getreten.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018