Allgemeines Präferenzsystem der EU (APS) – Änderung der Anhänge V und IX

Änderungen basieren auf der aktualisierten Kombinierten Nomenklatur

Delegierte Verordnung (EU) 2018/216 der Kommission vom 14. Dezember 2017 zur Änderung der Anhänge V und IX der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen; ABl. L 42 vom 15. Februar 2018, S. 1.

Das Allgemeine Präferenzsystem der Europäischen Union ist in Verordnung (EU) Nr. 978/2012 festgelegt. Die Anhänge V und IX werden aktualisiert.

In Anhang V sind Waren aufgeführt, auf die Zollpräferenzen gewährt werden.

Anhang IX sind die Waren gelistet, für die Zollpräferenzen im Rahmen der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung gelten.

Grund für die Aktualisierung ist eine Anpassung der Warenlisten an die Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur, die sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 ergeben.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017