Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Handstreuwagen – Einreihung nach 8424 89 70

Durchführungsverordnung (EU) 2018/220 der Kommission vom 9. Februar 2018 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 43 vom 16. Februar 2018, S. 3

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

„Ein mechanischer Apparat (sogenannter Handstreuwagen), bestehend aus einer Stahlkonstruktion, einem Kunststoffbehälter mit einer Gewebeplane und einem Fassungsvermögen von etwa 60 Litern, einem unten befestigten Rotationsstreuer und zwei Luftreifen.

Die Ware dient zum Verteilen (Streuen/Verspritzen mittels Rotation) von Düngemitteln, Sand, Saatgut, Salz usw. Die zu verteilende Menge kann am Griff eingestellt werden. Die Ware eignet sich für die laufende Pflege großer Flächen.“

Da der Apparat sowohl als ein Apparat für die Landwirtschaft oder den Gartenbau der Unterposition 8424 82 als auch als anderer Apparat der Unterposition 8424 89 verwendet werden kann und angesichts seiner Merkmale keine dieser Funktionen als Hauptfunktion erfüllt, ist er folglich in den KN-Code 8424 89 70 als andere mechanische Apparate zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver einzureihen.

Einreihung nach 8424 89 70

thumbnail of Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur 16.02.2018

 

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