Aktuator für einen Turbolader – 8412 39 00 einzureihen.

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 199. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Mai 2019:

Warenbeschreibung:

Aktuator für einen Turbolader

Ein pneumatischer Regler für einen Turbolader, bei dem es sich um eine Ladedruckdose handelt, mit der die Änderung des Luftdrucks mittels einer verformbaren Membran und Feder in die Bewegung des Dorns umgewandelt wird.

Aus technischer Sicht ist der Regler Teil des Turboverdichters. Mit ihm wird die Geschwindigkeit des Turboverdichters durch die Bewegung des Regelungshebels reguliert. Durch den entsprechenden Mechanismus wird die Position der Schaufeln auf der so genannten Abgassteuerung in einer Turboverdichtungsturbine geändert. Die Ladedruckdose besteht aus Metall (Aluminium und Stahl) und einer Gummimembran.

Einreihung:

Die Ware ist in Anwendung der AV 1 und 6 und der Anmerkung 2 a) zu Abschnitt XVI als andere pneumatische Druckluftmotoren in die Unterposition 8412 39 00 einzureihen.

Begründung:

Auch wenn der Regler aus technischer Sicht Teil einer Gasturbine des Typs ist, der unter die Position 8411 fällt, werden gemäß Anmerkung 2 a) zu Abschnitt XVI Teile, die Waren sind, die unter eine der Positionen des Kapitels 84 oder 85 fallen (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) in jedem Fall in ihre jeweilige Position eingereiht.

 

Gesondert gestellte pneumatische Stellvorrichtungen werden in den HS-Erläuterungen zu Position 8412 ausdrücklich in Buchstabe C) Nr. 3) erwähnt, daher ist die betreffende Ware unter Anwendung der Anmerkung 2 a) zu Abschnitt XVI in die Position 8412 einzureihen und hier insbesondere in den KN-Code 8412 39 00 als andere pneumatische Druckluftmotoren.

 

Quelle: Zoll.de