Änderungen der KN-Erläuterungen für Türen, Tore und Fenster veröffentlicht

Amtsblatt der Europäischen Union – Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (C/2026/4137).

Die Europäische Kommission hat die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) für verschiedene Warenpositionen im Bereich Türen, Tore und Fenster aktualisiert.

Für die Unterpositionen 4418 21 10 bis 4418 29 80 wird klargestellt, dass Platten aus Lagenholz nur dann als Türen einzureihen sind, wenn sie bereits so bearbeitet wurden, dass ihre Verwendung als Tür eindeutig erkennbar ist, beispielsweise durch Aussparungen für Türgriffe, Schlösser oder Scharniere. Unbearbeitete Türrohlinge mit massivem Kern verbleiben dagegen in der Position 4412.

Neu aufgenommen wurden außerdem Erläuterungen zu den KN-Codes 7308 30 00 sowie 7610 10 00. Für beide Positionen verweist die Kommission auf die entsprechenden HS-Erläuterungen zur Unterposition 3925 20, die sinngemäß anzuwenden sind.

Die Änderungen dienen einer einheitlichen Auslegung der Kombinierten Nomenklatur innerhalb der Europäischen Union und unterstützen eine einheitliche zolltarifliche Einreihung der betroffenen Waren.

Wouros & Partner – Zoll- und Außenwirtschaftsberatung unterstützt Unternehmen bei der zolltariflichen Einreihung von Waren sowie bei der Bewertung neuer Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur.

Rechtshinweis

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