Vietnam: Carnet seit 1. Mai 2022 möglich

Vietnam ist das 79. Land, das dem Carnet ATA-Abkommen beigetreten ist. Genutzt werden kann das Carnet für Ausstellungen und Messen, Veranstaltungen ähnlicher Art. Für Verkaufsmessen oder Vermietungsgeschäfte müssen andere Zollverfahren eingesetzt werden.

  • Postversand und Transit sind nicht erlaubt
  • Wird in Feld B der Reisende/Vertreter nicht namentlich genannt, so ist eine vom Carnet-Inhaber in englischer Sprache ausgestellte Vollmacht mit dem Carnet vorzulegen
  • Teileinfuhr unter bestimmten Voraussetzungen möglich: wenn die Ware anhand der Positionsnummer eindeutig identifizierbar ist und die eingeführten Waren in einer Sendung wieder ausgeführt wird. Sind mehrere Teile unter einer Position aufgeführt, müssen diese komplett ein- und wiederausgeführt werden
  • Alle Zollämter fertigen Carnets ab

Quelle: IHK

Schweiz schafft Industriezölle 2024 ab

Zum 1. Januar 2024 werden in der Schweiz die Zölle auf Industriegüte abgeschafft. Industriegüter sind Waren, die ab Kapitel 24 im Zolltarif gelistet sind. Gleichzeitig wird der komplexe Schweizer Zolltarif grundlegend überarbeitet und vereinfacht. Der Schweizer Bundesrat hat die Maßnahme im Februar 2022 beschlossen und möchte damit die wirtschaftliche Erholung unterstützen. 

Ab Anfang 2024 gibt es in der Schweiz keine Einfuhrzölle für Industrieprodukte mehr. Dies hat der Bundesrat am 2. Februar 2022 beschlossen. Die Massnahme stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz und unterstützt die Wiederbelebung der Wirtschaft nach der Krise.

Aufhebung der Industriezölle per 1. Januar 2024

 

Quelle: Schweizerischer Bundesrat

 

Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 765/2006

Download (öffnet in neuem Fenster) PDF | 2 MB | Datei ist nicht barrierefrei

Dokumenttyp: Vorschriften 08.06.2022 | AWR

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine u

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 269/2014

Download (öffnet in neuem Fenster) PDF | 1 MB | Datei ist nicht barrierefrei

Dokumenttyp: Vorschriften 08.06.2022 | AWR

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, steht zum Download bereit.

Quellle: Zoll.de

Wareneinfuhren aus Israel

Die Europäische Kommission hat auf ihren Internet-Seiten die Liste der präferenzrechtlich nicht begünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen im Mai 2022 aktualisiert.

Weitere Informationen finden Sie auf der thematischen Webseite der Europäischen Kommission.

Technische Vereinbarung zwischen der EU und Israel

Das Merkblatt “Präferenznachweise aus Israel”, in dem auch auf die entsprechenden Seiten der Europäischen Kommission verlinkt ist, wurde aktualisiert.

Merkblatt “Präferenznachweise aus Israel”PDF | 110 KB | Datei ist nicht barrierefrei

 

Quelle: Zoll.de

Restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 881/2002

Download (öffnet in neuem Fenster) PDF | 2 MB | Datei ist nicht barrierefrei

Dokumenttyp: Vorschriften 07.06.2022 | AWR

Die Verordnung über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen, steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

Warenverkehr mit den WPA-Staaten der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC)

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Amtsblatt (EU) Reihe C 211 eine Bekanntmachung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den SADC-WPA-Staaten.

Im Falle einer Ausfuhr des Enderzeugnisses in die Zollunion des Südlichen Afrikas enthält diese eine Liste der von der Kumulierung zwischen der Europäischen Union und bestimmten Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean und den überseeischen Ländern und Gebieten der Europäischen Union gemäß Art. 4 Abs. 3 des Protokolls Nr. 1 zum EU-SADC-WPA ausgenommenen Vormaterialien.

thumbnail of CELEX 52022XC0530(02) DE TXT

Quelle: Zoll.de

Pilates-Rollen – KN-Code 3926 90 97

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 231. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 6. April 2022:

Warenbeschreibung:

Waren in zylindrischer Form, so genannte “Pilates-Rollen”, aus geschäumtem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, mit unterschiedlichen Längen (30, 40, 60, 80 oder 90 cm) und einem Durchmesser von etwa 14 cm, mit einer unstrukturierten Oberfläche (manchmal auf der Außenseite wabenartig geprägt).

Einreihung/Begründung:

Die Waren sind nach ihrer stofflichen Beschaffenheit in den KN-Code 3926 90 97 einzureihen. Sie sind dazu bestimmt, bei Pilates- oder Yogaübungen als Stütze oder zum Sitzen verwendet zu werden. Obwohl sie auch zur Massage und Lockerung der Faszien und zur Lösung von Verspannungen und Steifheit der Muskeln verwendet werden können, stellen sie keine Massagegeräte der Position 9019 dar. Die Waren sind nicht mit den in den HS-Erläuterungen zu Position 9019 genannten einfachen Rollen aus Kautschuk vergleichbar, da sie keine besonderen Eigenschaften aufweisen, z. B. aus einem starren Material bestehen und eine strukturierte Oberfläche haben, um beim Rollen über den Körper eine Massagewirkung zu erzielen. Sie sind daher aus der Position 9019 ausgeschlossen.

(Stand: 31.05.2022)

Quelle: Zoll.de

Malsets, die Farben, Zubehör wie Pinsel und Paletten und Vorlagen (Schablonen) aus Kunststoff enthalten – KN-Code 9503 00 70

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 231. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 6. April 2022:

(1)   Malsets, die Farben, Vorlagen wie Papierbögen oder Leinwände und Zubehör wie Pinsel und Paletten enthalten, wobei eine spezielle Technik, “Malen nach Zahlen” genannt, angewandt wird,

(2)   Malsets, die Farben, einen mit Flüssigkeit zu füllenden Behälter und Zubehör wie Stäbchen und Werkzeuge enthalten, die das Malen auf der Flüssigkeitsoberfläche ermöglichen, wobei eine spezielle Technik, “Malerei auf Wasser” genannt, angewandt wird, und Weiterlesen