Verkündung Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

Am 6. April 2021 wurde das Siebte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen – 7. VStÄndG – im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Mit dem Gesetz werden im Wesentlichen die Richtlinie 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (Neufassung) (ABl. L 58 vom 27. Februar 2020, S. 4-42) – Systemrichtlinie – sowie die Richtlinie (EU) 2020/1151 des Rates vom 29. Juli 2020 zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke (Abl. L 256 vom 5. August 2020, S. 1-9) – Alkoholstrukturrichtlinie – in nationales Recht umgesetzt. Weiterlesen

Restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen oder Einrichtungen angesichts der Lage in Somalia

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 356/2010

Die Verordnung über die Anwendung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen oder Einrichtungen angesichts der Lage in Somalia steht zum Download bereit.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Deutsch-französische industrielle Zusammenarbeit

Rüstungsgüter aus einer von Deutschland und Frankreich anerkannten industriellen Zusammenarbeit können ab April 2021 über eine Sammelausfuhrgenehmigung verbracht oder ausgeführt werden, die im Lichte von Artikel 2 des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich erteilt wird.

Die Bundesregierung und die französische Regierung haben sich im Vertrag von Aachen darauf verständigt, bei gemeinsamen Projekten einen gemeinsamen Ansatz für Rüstungsexporte zu entwickeln. Am 23. Oktober 2019 ist das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich in Kraft getreten. Weiterlesen

Verordnung über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 881/2002

Die Verordnung über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen, steht zum Download bereit.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

Aktualisierte Fassung der VO (EU) 2016/44

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen steht zum Download bereit.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Erläuterungen

Änderungen der Erläuterungen:

Lfd. Nr.BezeichnungTeilAnwendbar ab
1.Position 8509EE15.04.2021
2.Position 8521EE15.04.2021
3.Position 8543KN26.03.2021
4.Position 9002EE15.04.2021
5.Position 9019EE15.04.2021
6.Position 9506KN26.03.2021
7.VorbemerkungenListe01.01.2021
(Stand: 01.04.2021)

Quelle: Zoll.de

 

EU/Bosnien und Herzegowina – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Sanktionen bis 31. März 2022

Beschluss (GASP) 2021/543 des Rates vom 26. März 2021 zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina; ABl. L 108 vom 29. März 2021, S. 59.

Die bestehenden Sanktionen gegenüber Bosnien und Herzegowina werden bis zum 31. März 2022 verlängert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021