EU/Bosnien und Herzegowina – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Sanktionen bis 31. März 2022

Beschluss (GASP) 2021/543 des Rates vom 26. März 2021 zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina; ABl. L 108 vom 29. März 2021, S. 59.

Die bestehenden Sanktionen gegenüber Bosnien und Herzegowina werden bis zum 31. März 2022 verlängert.

 

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