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EU/Bosnien und Herzegowina – Restriktive Maßnahmen
Verlängerung der Sanktionen bis 31. März 2022
Beschluss (GASP) 2021/543 des Rates vom 26. März 2021 zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina; ABl. L 108 vom 29. März 2021, S. 59.
Die bestehenden Sanktionen gegenüber Bosnien und Herzegowina werden bis zum 31. März 2022 verlängert.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021