Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 224/2014

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik steht zum Download bereit.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Verhängung zusätzlicher restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida

Aktualisierte Fassung der VO (EU) 2016/1686

Die Verordnung zur Verhängung zusätzlicher restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida und der mit ihnen verbundenen natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen steht zum Download bereit.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Erläuterungen

Änderungen der Erläuterungen:

Lfd. Nr.BezeichnungTeilAnwendbar ab
1.AV 5GE02.10.2020
2.Position 6406NEH09.04.2021
3.Position 8101EE04.05.2021
4.Position 8414EE28.04.2021
5.Position 8424EE28.04.2021
6.Position 8515EE04.05.2021
7.Position 8528NEH09.04.2021
8.Position 8712NEH09.04.2021
9.Position 9017NEH09.04.2021
10.Position 9021NEH09.04.2021
11.Position 9503EE28.04.2021
12.Position 9503NEH09.04.2021
13Position 9503NEH09.04.2021
14.VorbemerkungenListe01.01.2021
(Stand: 19.04.2021)

Quelle: Zoll.de

Retriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 881/2002

Die Verordnung über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen, steht zum Download bereit.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur – 9503 00 99

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/575 DER KOMMISSION vom 30. März 2021 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur. Amtsblatt der Europäischen Union vom 8.4.2021 L 120/13

Warenbezeichnung

Eine Ware, aufgemacht als eine Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer Kunststoffflasche, die 100 bunte Latexballons enthält, mit einer Luftpumpe und einer Düse (Füllapparat). Der Füllapparat kann mit Wasser gefüllt und dazu benutzt werden, Wasser in die Ballons zu pumpen. Die mit Wasser gefüllten Ballons werden als Wasserbomben verwendet und sind ein Freiluftspielzeug zur Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen.

Siehe Abbildung (*). Weiterlesen