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USA – Vorläufige Entscheidung – Antidumpingzölle auf Stahlblöcke

Das US-Handelsministerium hat am 17. Juli 2020 seine vorläufige Entscheidung zu Antidumpingzöllen auf Blöcke aus geschmiedetem Stahl aus Deutschland und Italien bekanntgegeben.

Die vorläufige Rate beträgt für zwei deutsche Unternehmen 15,47 Prozent. Für alle anderen Unternehmen (all others) beträgt die Rate 7,74 Prozent. Ein Unternehmen (BGH Edelstahl Siegen GmbH) ist nicht von den Antidumpingzöllen betroffen.

Preliminary Determinations in the Antidumping Duty Investigation of Forged Steel Fluid End Blocks from Germany, India and Italy

Das Handelsministerium wird seine endgültige Entscheidung voraussichtlich am 28. November 2020 bekanntgeben. Die ebenfalls an dem Verfahren beteiligte International Trade Commission wird ihre endgültige Entscheidung voraussichtlich am 12. Januar 2021 bekanntgeben.

 

Quelle: US-Handelsministerium

 

COVID-19-Pandemie: Staatliche Beihilfen im Energie- und Stromsteuerbereich

Unternehmen in Schwierigkeiten können staatliche Beihilfen in Anspruch nehmen

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie hat die EU-Kommission beschlossen, dass der Ausschlussgrund “Unternehmen in Schwierigkeiten” bei staatlichen Beihilfen nicht für Unternehmen gilt, die sich am 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten befanden, aber innerhalb des Zeitraums vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2021 in Schwierigkeiten geraten sind oder geraten werden.

In diesem Fall ist die Inanspruchnahme bzw. Gewährung von Steuerbegünstigungen des Energie- und Stromsteuerrechts, die staatliche Beihilfen im Sinne des Unionsrechts sind, für diesen Zeitraum nicht deshalb ausgeschlossen, weil ein Unternehmen im besagten Zeitraum als Unternehmen in Schwierigkeiten anzusehen ist.

Weitere Informationen können dem Merkblatt 1139a entnommen werden.

1139a “Merkblatt – Staatliche Beihilfen im Energie- und Stromsteuerrecht”PDF | 617 KB | Datei ist nicht barrierefrei

Diese Regelung entbindet jedoch nicht von der gesetzlichen Pflicht das Formular 1139 im bisherigen Umfang vorzulegen.

Quelle: Zoll.de

REX-Einführung : Übergangsfrist für APS-Staaten wird verschoben

Neue Frist ist 31. Dezember 2020

Durchführungsverordnung (EU) 2020/750 der Kommission vom 5. Juni 2020 zur Festlegung eines Verfahrens für die Verlängerung des in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 vorgesehenen Übergangszeitraums bis zur Anwendung des Systems des registrierten Ausführers in einigen begünstigten Ländern des Allgemeinen Präferenzsystems; ABl. C 178 vom 8. Juni 2020, S. 21.

Länder, in denen das REX-System nicht fristgerecht eingeführt bzw. angewandt werden konnte, haben die Möglichkeit, eine Verlängerung des Übergangszeitraums für die Einführung des REX-Systems zu beantragen. Grund für die Verlängerung der Übergangsfrist ist die Corona-Pandemie und ihre weltweiten Auswirkungen.

Welche Länder eine Verlängerung beantragt haben, wird die Europäische Kommission auf ihrer Internetseite veröffentlichen: Übersicht REX

Bis 31. Dezember 2020 können weiterhin Ursprungszeugnisse nach Formblatt A ausgestellt werden.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Hosenbügelleiste

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 207. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. Juni 2020:

Warenbeschreibung:

Bei der Hosenbügelleiste handelt es sich um elf in etwa J-förmig gebogene, längliche Stahldrahtabschnitte, die an einer Schiene aus Stahldraht hintereinander quer angebracht sind. Die Schiene aus Stahldraht wiederum ist unter einer flachen Leiste aus unedlem Metall mit Verkleidung aus Kunststoff befestigt. An der Oberseite der Leiste ist eine H-förmige Befestigungsvorrichtung aus Kunststoff mit einem Lager aus unedlem Metall über die Länge verschiebbar angebracht. Bei der Garderobenleiste handelt es sich um U-förmig gebogene, längliche Stahldrahtabschnitte, die unter einer flachen Leiste aus unedlem Metall mit Verkleidung aus Kunststoff angebracht sind und an der Oberseite acht Stahlkugeln aufweisen. An der Oberseite der Leiste ist eine H-förmige Befestigungsvorrichtung aus Kunststoff mit einem Lager aus unedlem Metall über die Länge verschiebbar angebracht. Die Waren sind dazu bestimmt, in einem Schrank befestigt und als herausziehbare Aufhängevorrichtung für Hosen bzw. als Garderobenleiste verwendet zu werden. Weiterlesen