Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Hosenbügelleiste

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 207. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. Juni 2020:

Warenbeschreibung:

Bei der Hosenbügelleiste handelt es sich um elf in etwa J-förmig gebogene, längliche Stahldrahtabschnitte, die an einer Schiene aus Stahldraht hintereinander quer angebracht sind. Die Schiene aus Stahldraht wiederum ist unter einer flachen Leiste aus unedlem Metall mit Verkleidung aus Kunststoff befestigt. An der Oberseite der Leiste ist eine H-förmige Befestigungsvorrichtung aus Kunststoff mit einem Lager aus unedlem Metall über die Länge verschiebbar angebracht. Bei der Garderobenleiste handelt es sich um U-förmig gebogene, längliche Stahldrahtabschnitte, die unter einer flachen Leiste aus unedlem Metall mit Verkleidung aus Kunststoff angebracht sind und an der Oberseite acht Stahlkugeln aufweisen. An der Oberseite der Leiste ist eine H-förmige Befestigungsvorrichtung aus Kunststoff mit einem Lager aus unedlem Metall über die Länge verschiebbar angebracht. Die Waren sind dazu bestimmt, in einem Schrank befestigt und als herausziehbare Aufhängevorrichtung für Hosen bzw. als Garderobenleiste verwendet zu werden.

Einreihung/Begründung:

„Hosenbügelleisten und Garderobenleisten“ sind als „Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren“ in den KN-Code 8302 50 00 einzureihen. Die Einreihung erfolgt gemäß den allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 zu Abschnitt XV und dem Wortlaut der KN-Codes 8302 und 8302 50 00. Die Waren fallen unter den Warenkreis der Position 8302, die u. a. Beschläge aus unedlen Metallen von der für Möbel verwendeten Art umfasst. Weder der Geltungsbereich der Position 8302 noch der Geltungsbereich des KN-Codes 8302 50 00 ist nur auf „Halterungen für die Wand“ beschränkt. Der KN-Code 8302 50 00 umfasst Kleiderhaken, Huthalter (fest, mit Scharnieren, mit gezahnten Stangen usw.) und andere Konsolen und Stützen und ähnliche Waren wie Mantelhalter, Kleiderhaken (z. B. mit Kreuz oder rundem Kopf), Handtuchhalter, Haken für Wischtücher, Bürstenhalter, Schlüsselbretter (siehe HS-Erläuterungen zu Position 8302). Die in Rede stehenden Waren sind mit den in den Erläuterungen angeführten „ähnlichen Waren“ vergleichbar.

Eine Einreihung in den KN-Code 9403 90 10 als „andere Möbel und Teile davon, Teile aus Metall“ ist aus zwei Gründen ausgeschlossen. Die Waren sind keine Teile von Möbeln sondern eher Zubehör für Möbel. Da die Position 9403 Möbel und Teile davon, jedoch nicht Zubehör umfasst, können die Waren nicht in die Position 9403 eingereiht werden. Darüber hinaus sind Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit gemäß Anmerkung 1 d) zu Kapitel 94 aus Kapitel 94 ausgeschlossen, selbst wenn es sich um Teile von Möbeln handelt.

Aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheitsmerkmalen sowie ihrer Verwendungszwecke werden die Waren von der Position 8302 genauer erfasst. Daher ist eine Einreihung in die Position 7323 als „andere Haushaltswaren und Teile davon aus Eisen oder Stahl“ ausgeschlossen (siehe Anmerkung 2 Buchstabe c) zu Abschnitt XV; Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, dritter Absatz).

Folglich sind die Waren als „Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren“ in den KN-Code 8302 50 00 einzureihen.

Quelle: Zoll.de