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COVID-19-Pandemie: Steuern – Desinfektionsmittelherstellung
Da die Gültigkeit der aktuellen Ausnahmeregelungen bis zum 31. Dezember 2020 verlängert wurde, gelten auch aufgrund der Corona-Pandemie befristet erteilte Einzelerlaubnisse automatisch bis zum 31. Dezember 2020 weiter.
Alkoholsteuerrechtliche Regelungen zur Herstellung von Desinfektionsmitteln (Stand 13.07.2020)
Quelle: Zoll.de