EU/Russland – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Sanktionen

Beschluss (GASP) 2020/850 des Rates vom 18. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion; ABl. L 196 vom 19. Juni 2020, S. 12.

Da der Europäische Rat die rechtswidrige Annexion der Krim und von Sewastopol durch die Russische Föderation nicht anerkennt und sie weiterhin verurteilt, werden die bestehenden restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2021 verlängert. Weiterlesen

EU/Nordkorea – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Personenliste.

Durchführungsverordnung (EU) 2020/730 des Rates vom 3. Juni 2020 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. L 172 vom 3. Juni 2020, S. 1;

Durchführungsbeschluss (GASP) 2020/733 des Rates vom 2. Juni 2020 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. L 168 vom 29. Mai, S. 61; ABl. L 172I vom 3. Juni 2020, S. 15.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

Terrorismusbekämpfung – 314. Änderung der VO (EG) Nr. 881/2002

Aktualisierung der Liste, der von restriktiven Maßnahmen betroffenen Personen, Gruppen und Organisationen betreffend ISIL- und Al-Qaida-Organisationen.

Durchführungsverordnung (EU) 2020/706 der Kommission vom 26. Mai 2020 zur 314. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen; ABl. L 164 vom 27. Mai. 2020, S. 49.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

EU/Zentralafrikanische Republik – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Personenliste.

Durchführungsverordnung (EU) 2020/717 des Rates vom 28. Mai 2020 zur Durchführung des Artikels 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik; ABl. L 168 vom 29. Mai, S. 61;

Durchführungsbeschluss (GASP) 2020/720 des Rates vom 28. Mai 2020 zur Durchführung des Beschlusses 2013/798/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik; ABl. L 168 vom 29. Mai, S. 126.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

Antidumping – Thermopapier mit Ursprung in Südkorea

Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen.

Durchführungsverordnung (EU) 2020/705 der Kommission vom 26. Mai 2020 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von bestimmtem schwergewichtigen Thermopapier mit Ursprung in der Republik Korea; ABl. L 164 vom 27. Mai 2020, S. 28.

 

Im Rahmen dieses Verfahrens werden vorläufige Antidumpingzölle eingeführt. Sie gelten für sechs Monate.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um schwergewichtiges Thermopapier, definiert als Thermopapier mit einem Gewicht von mehr als 65 g/m2, das in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr verkauft wird, mit einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser von 40 cm oder mehr (im Folgenden „Jumbo-Rollen“), mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten, mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung (d. h. einer Mischung aus Pigmenten und einem Entwickler, die bei Anwendung von Wärme reagiert und eine Abbildung erzeugt) auf einer oder beiden Seiten, mit oder ohne Deckschicht, mit Ursprung in der Südkorea.

Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Codes eingereiht: ex 4809 90 00, ex 481159 00 und ex 4811 90 00.

Der vorläufige Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, beträgt 22,3 Prozent.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

EU/Syrien – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Maßnahmen Aktualisierung der Personenliste.

Durchführungsverordnung (EU) 2020/716 des Rates vom 28. Mai 2020 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien; ABl. L 168 vom 29. Mai 2020, S. 1;

Beschluss (GASP) 2020/719 des Rates vom 28. Mai 2020 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien; ABl. L 168 vom 29. Mai 2020, S. 66.

Die bestehenden Sanktionen gegenüber Syrien werden um ein weiteres Jahr, bis zum 1. Juni 2021, verlängert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.